Das Handy ist heute eins der wichtigsten Elektrogeräte, wenn es um Kommunikation und Unterhaltung geht. Es wird überall mit hingenommen. Es lässt sich quasi jederzeit auch ohne Steckdose aufladen, sei es im Auto am Zigarettenanzünder oder mit einer Powerbank. Und es handelt sich um ein Multi-Tasking- Gerät, mit dem man vieles machen kann: Telefonieren, im Web surfen, Musik hören, Videos schauen, spielen, Nachrichten sehen.

Doch vieles lässt sich eben nur mit dem Smartphone machen, wenn das Netz funktioniert und das Mobiltelefon guten Empfang hat. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer begraben. Immer wieder fallen die Netze der Mobilfunkanbieter aus; die Nutzung des Smartphones ist nur noch beschränkt oder gar nicht möglich. Kunden ärgern sich zu Recht und reklamieren immer öfter bei ihren Mobilfunkanbietern. Und dort geht der Ärger gleich weiter. Stundenlange Wartezeiten in der Hotline, weitere Netzausfälle während der Reklamation und als ob das nicht schon genug wäre, ist auch noch mangelhafter Service zu beklagen.

Kündigen ist nicht so einfach

Viele unzufriedene Kunden würden am liebsten sofort kündigen und zu einem anderen Provider wechseln. Aber das ist nicht einfach. Denn die Mindestvertragslaufzeit muss eingehalten werden und sogar bei Verträgen ohne Mindestvertragslaufzeit ist es nicht einfach, aus dem Vertrag zu kommen. Wie bei Dienstleistungen aus dem Telekommunikationsbereich üblich, hängt auch bei einem Handyvertrag der Zeitpunkt, an dem er regelkonform gekündigt werden kann, stets mit der Dauer der Vertragslaufzeit zusammen. Sie gibt zunächst einmal vor, wann zum ersten Mal die Gelegenheit zur Handy Kündigung besteht. Es lohnt sich auch bei Verträgen ohne Mindestvertragslaufzeit ein Blick in das Kleingedruckte, da man selbst diese innerhalb von zwei bis vier Wochen zum Monatsende kündigen muss. Immer häufiger fragen sich verärgerte Kunden, ob diese Gründe ausreichend sind, um aus einem Höllen-Handyvertrag zu kommen.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Mobilfunkverträge?

Um aus einem Mobilfunkvertrag herauszukommen, gibt es zwei Arten der Kündigung: Ordentliche Kündigung und außerordentliche Kündigung. Bei der außerordentlichen Kündigung spricht man auch von der Sonderkündigung. Allerdings steht dem Mobilfunkkunden nur in besonderen Situationen ein Sonderkündigungsrecht zu. Schauen wir uns beide Kündigungsvarianten näher an.

Ordentliche Kündigung Handyvertrag

Die meisten Handyverträge werden für die Dauer von 24 Monaten geschlossen. Am Ende der Erstlaufzeit muss eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden, um eine Verlängerung der Vertragslaufzeit zu verhindern. Der Mobilfunkanbieter muss die ordentliche Kündigung und das Datum des Vertragsendes bestätigen. Um rechtssicher ordentlich zu kündigen, sollte das Kündigungsschreiben grundsätzlich per Einschreiben an den Provider geschickt werden, um notfalls den Nachweis über die Kündigung des Vertrages erbringen zu können. Oder man kündigt schnell und sicher bei einem Kündigungsservice wie dem von simple-fax.de.

Sonderkündigungsrecht Mobilfunkvertrag

Um einen Mobilfunkvertrag vor Ablauf der regulären Vertragsdauer außerordentlich zu kündigen, müssen bestimmte Sachverhalte vorliegen und gravierende Gründe für die Inanspruchnahme der außerordentlichen Kündigung vorgetragen werden. Das Sonderkündigungsrecht kann dem Kunden beispielsweise dann zustehen, wenn Problem innerhalb des Vertragsverhältnisses auftauchen. Die Hürden sind jedoch sehr hoch. Ein Netzausfall reicht im Normalfall nicht aus. Auch mangelhafter Service entfaltet nicht unbedingt das Recht auf eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrages.

Bessere Chancen haben Kunden z.B., wenn eine Störung länger andauert oder es immer wieder zu gravierenden Störungen im Mobilfunknetz kommt oder das Netz wiederholt und über längere Zeit zusammenbricht. Allerdings kann es erforderlich sein, dass der Kunde dem Provider die Chance einräumen muss, das Problem zu beheben. Dabei muss dem Mobilfunkbetreiber eine angemessene Frist gesetzt werden, die dem Provider realistisch ermöglicht, das Problem zu beheben. Bei zu kurzer Frist erwächst also noch kein Anspruch auf Sonderkündigung. Die Frist sollte zumindest zwei, unter Umständen sogar drei Wochen betragen.

Sonderkündigung mit sofortiger Wirkung

Mobilfunkkunden können in Ausnahmefällen sogar den Mobilfunkvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Hürden bei dieser außerordentlichen Kündigung per sofort sind nochmals deutlich höher, als bei einer anderen Kündigung. Die Sofortkündigung des Handyvertrags ist nur dann zulässig, wenn ein Problem innerhalb des Vertragsverhältnisses besteht, das der Provider überhaupt nicht lösen kann, so dass auch eine Fristsetzung seitens des Mobilfunkkunden sinnlos wäre. Beispielhafte Gründe, bei denen das Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung unter Umständen beansprucht werden kann:

  • Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit
  • ungerechtfertigte Sperrung des Anschlusses
  • schlechter oder keinen Empfang an bestimmtem Ort trotz Vereinbarung vor Vertragsabschluss
  • defektes Vertragshandy (wenn Provider nicht für Reparatur oder Austausch sorgt, Fristsetzung erforderlich)
  • Rufnummernportierung wird trotz Frist nicht durchgeführt
  • wiederkehrende Gesprächsabbrüche, nachhaltige Verbindungsstörungen (Fristsetzung erforderlich)
  • Ausstellung fehlerhafter Rechnung einhergehend mit unterlassener Rechnungskorrektur trotz Aufforderung

Und Tschüss – Höllen-Handyvertrag: Das sollten man vor und während der Kündigung beachten

Unzufriedene Mobilfunkkunden sollten immer in das Kleingedruckte des Handvertrags schauen und genau lesen, wie der Provider seine Kündigungsklauseln formuliert. Es ist grundsätzlich schwer, aus einem bestehenden Handvertrag vorzeitig herauszukommen, wenn man als Kunde mit der Qualität des Mobilfunknetzes unzufrieden ist. Aber eine vorzeitige Sonderkündigung ist nicht unmöglich, wenn schwerwiegende Gründe für den Kündigungswunsch verantwortlich sind.

Mobilfunkstörung und Netzausfall dokumentieren

Generell sollten Probleme mit dem Mobilfunknetz aufgezeichnet werden, damit man als Kunde den Anspruch auf ein mögliches Sonderkündigungsrecht stichhaltig begründen können. Macht euch also Notizen, wann und wie lange Netzstörungen Telefonieren und Surfen im Netz unmöglich machten. Notiert euch, wann und in welcher Form ihr reklamiert habt.

Fristen setzen

Ärgert ihr euch häufig über schlechte Netzqualität oder fällt das Mobilfunknetz häufig aus, teilt dieses eurem Provider mit und setzt eine Frist, in der euer Provider das Problem zu beheben hat. Stellt auch die Frage, ob euer Provider das bestehende Problem überhaupt beheben kann. Falls nicht, habt ihr womöglich Anspruch auf sofortige Sonderkündigung.

Frist & Kündigung immer in Schriftform

Letztlich bleibt ihr als Mobilfunkkunde immer in der Nachweispflicht, wenn ihr dem Provider eine Frist gesetzt oder eure Kündigung ausgesprochen haben. Daher solltet ihr immer Frist wie auch Kündigung in Schriftform an den Provider und zumindest das Kündigungsschreiben als Einschreiben oder mit einem seriösen Kündigungsservice schicken. Insofern der Provider euch trotz berechtigter Kündigung des Mobilfunkvertrags nicht aus dem Vertrag entlässt, ist die Kündigung dennoch wirksam, wenn ihr den Nachweis erbringen können, dass die Vertragskündigung dem Provider zugestellt wurde. Unter Umständen müsst ihr jedoch mit Hilfe eines Anwalts gegen weitere Forderungen des Mobilfunkanbieters vorgehen, wenn dieser sich weigert, eure berechtigte Kündigung zu akzeptieren oder behauptet, die außerordentliche Kündigung sei ihm nicht zugestellt worden.